SEVESO III · BIMSCHG · STÖRFALLV · REACH · CLP
Generator für Verzeichnisse
gefährlicher Stoffe
Entwickelt für Chemieanlagen, Raffinerien und Industriebetriebe, die unter die Richtlinie 2012/18/EU (SEVESO III) fallen — in Deutschland umgesetzt durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des BImSchG (12. BImSchV, Störfall-Verordnung) — sowie unter die Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). Erfassen Sie Betriebsbereich und Stoffverzeichnis einmalig — Sie erhalten einen standardisierten, mehrseitigen Inventarbericht für Ihre Betriebsdokumentation und für die Vorlage bei der zuständigen Landesbehörde.
Das Muster verwendet fiktive Betriebsdaten und trägt ein Wasserzeichen — Sie sehen genau, was Sie erhalten, bevor Sie zahlen.
Strenge Erfassung in 3 Schritten
Identifikation des Betriebsbereichs, Raster für das Stoffverzeichnis, Prüfung und Bestätigung.
Vorabprüfung vor der Erzeugung
Amtliche Prüfziffernarithmetik für CAS- und EG-Nummern, Zuordnung der ECHA-H-Sätze und Hinweise auf CLP-/Seveso-Widersprüche — bevor ein Bericht erzeugt werden kann.
CLP-Gefahrenklassen
Ordnen Sie jedem Stoff seine Einstufungen nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu.
Seveso-III-Addition
Automatische Σ(q/Q)-Prüfung gegen die unteren und oberen Mengenschwellen des Anhangs I.
Mehrseitige PDF-Ausgabe
Wiederholte Tabellenköpfe, Betriebsbereichsblock, Rechtshinweis auf jeder Seite.
Dauerhaftes Archiv
Jederzeit wieder anmelden und erneut herunterladen. Roh-CSV im auditfertigen Paket.
Vorabprüfung — fehlerhafte Daten erreichen die Behörde nicht
Jede Stoffzeile wird während der Eingabe geprüft. Solange ein blockierender Fehler offen ist, kann kein Bericht erzeugt werden.
- ▪ Prüfziffernarithmetik für jede CAS- und EG-/Listennummer — nicht nur ein Formatabgleich. Eine falsche Ziffer wird abgewiesen und der korrekte Wert per Klick angeboten.
- ▪ Rund 60 ECHA-Gefahrenhinweise, automatisch aus den gewählten CLP-Gefahrenklassen zugeordnet, nach Code oder Wortlaut durchsuchbar.
- ▪ Hinweise, wenn Ihre Gefahrendaten eine andere Seveso-III-Kategorie des Anhangs I nahelegen als die gewählte — die vorgeschlagene Kategorie ist per Klick übernehmbar.
- ▪ Blockierende Fehler und beratende Warnungen getrennt aufgeführt: Sie wissen jederzeit, was die Erzeugung verhindert und was nur ein Hinweis ist.
Warum CHEMPAC bezahlen?
Für Betreiber, die sich eine fehlerhafte Meldung nicht leisten können.
- Ungültige Verzeichnisse vor der Behörde stoppen — laufende Prüfung der CAS- und EG-Prüfziffern, Hinweise auf CLP-/Seveso-Widersprüche und blockierende Fehler, die die Erzeugung bis zur Korrektur verhindern.
- Tabellenkalkulationen durch einen dauerhaften Prüfpfad ersetzen — jeder Bericht wird archiviert und ist erneut herunterladbar; das auditfertige Paket enthält das Roh-CSV und einen SHA-256-Prüfwert.
- Stunden manueller Abgleiche sparen — automatische Σ(q/Q)-Addition nach Seveso III gegen die Schwellen des Anhangs I, Zuordnung der ECHA-H-Sätze und eine Stoffbibliothek mit über 120 Einträgen samt Autovervollständigung.
- Einmalzahlung, kein Abonnement — 89 € je Standardbericht oder 299 € für das auditfertige Paket; keine laufenden Nutzerlizenzen.
- In deutscher Regulierungssprache verfasst — SEVESO III in der Umsetzung durch BImSchG und 12. BImSchV, Anzeige nach § 7 Störfall-Verordnung, Vorlageweg über die zuständige Landesbehörde — keine übersetzte US-Vorlage.
Der Rechenkern ist das Produkt
CHEMPAC ist keine als PDF verkleidete Tabellenkalkulation. Es führt eine deterministische regulatorische Bewertung aus Ihren Einstufungen und Mengen durch und prüft seine eigene Arbeit, bevor es druckt.
Regulatorische Arithmetik
Anmerkung 4 des Anhangs I der SEVESO-III-Richtlinie ist als drei unabhängige Additionen umgesetzt — Gesundheit (H1–H3), physikalische Gefahren (P1–P8) und Umwelt (E1–E2). Namentlich genannte Stoffe des Teils 2 gehen den generischen Mengen des Teils 1 vor. Trägt ein Stoff mehrere Kategorien derselben Familie, gilt die strengste Mengenschwelle und der Stoff wird nur einmal gezählt. O1–O3 werden einzeln bewertet, ohne Addition.
Einstufungsautorität
Die Kategorien des Anhangs I werden aus den CLP-Gefahrenklassen und den ECHA-H-Sätzen abgeleitet, nicht aus einem Freitextfeld. Liegt für einen Stoff eine harmonisierte Einstufung nach Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung vor (545 Einträge im mitgelieferten Datensatz), wird diese rechtlich verbindliche Untergrenze automatisch angewandt und jede engere Betreibereingabe gekennzeichnet.
Selbstprüfung
Der Produktionskern wird gegen ein unabhängiges, aus den Rechtstexten neu formuliertes Orakel in stress-oracle.ts abgeglichen. 201 Unit- und Lasttests laufen bei jedem Build. Invarianten verweigern die Erzeugung eines Berichts, wenn eine verworfene Kategorie noch in einer Addition erscheint.
Ehrliche Selbsteinschätzung — was der Rechenkern nicht leistet
- ▪ Der CLP-Anhang-VI-Datensatz ist eine im Repository versionierte Transkription von 545 harmonisierten Einträgen, kein Live-Datenstrom der ECHA. Ein Stoff ohne Eintrag wird ausschließlich anhand der Betreibereinstufung bewertet.
- ▪ Die Liste der namentlich genannten Stoffe entspricht dem vollständigen Anhang I Teil 2 der SEVESO-III-Richtlinie — alle 48 Einträge, zugeordnet über CAS-Nummer, EG-Nummer, UN-Transportnummer, Namen oder einen von 258 Handelssynonymen durch einen einzigen Identitätsauflöser, den Assistent, CSV-Import und Rechenkern gemeinsam nutzen.
- ▪ Volumenzeilen übernehmen eine indikative Handbuchdichte aus der Referenzbibliothek; 1,0 t/m³ wird nur angenommen, wenn nichts bekannt ist. Das auditfertige Paket verlangt, den indikativen Wert zu bestätigen oder durch Ihre Produktdichte zu ersetzen.
- ▪ Jeder mitgelieferte Datensatz trägt eine Version, das Datum der Anwendbarkeit des transkribierten Rechtstexts und das Datum des letzten Abgleichs mit der Quelle; jeder Bericht druckt diese Versionen. Zwischen zwei Prüfungen kann eine Rechtsänderung noch nicht abgebildet sein.
- ▪ CHEMPAC formatiert und rechnet; es meldet nicht, zertifiziert nicht und erteilt keine Rechtsberatung. Die Vorlage bei der zuständigen Landesbehörde bleibt Ihre Verantwortung.
Preise — Einmalzahlung je Bericht
Kein Abonnement. Sie zahlen je erzeugtem Inventarbericht.
Standardbericht
89 €
- ▪ Mehrseitiger PDF-Inventarbericht
- ▪ Unbegrenzte Anzahl Stoffzeilen
- ▪ Seveso-III-Additionsprüfung
- ▪ Vorabprüfung der Daten
- ▪ Dauerhafter Archivzugriff
Auditfertiges Paket
299 €
- ▪ Mehrseitiger PDF-Inventarbericht
- ▪ Unbegrenzte Anzahl Stoffzeilen
- ▪ Seveso-III-Additionsprüfung
- ▪ Vorabprüfung der Daten
- ▪ Dauerhafter Archivzugriff
- ▪ Konformitätsdossier (ZIP, 8 Dokumente)
- ▪ Σ(q/Q)-Additionsarbeitsblatt nach Seveso III
- ▪ Anlage zu CLP-Einstufung und Gefahren
- ▪ Auditnachweisblatt + SHA-256-Prüfwert
- ▪ Entwurf des Anschreibens an die Behörde
- ▪ Vorlagecheckliste und Meldeweg
- ▪ Roh-Export als CSV und JSON
AES-256-Verschlüsselung im Browser garantiert
Berichtspakete — im Voraus bezahlt
Kaufen Sie Berichte im Voraus zu einem niedrigeren Preis je Bericht. Guthaben verfällt nie.
Paket Standardberichte — 10 Berichte
749 €
75 € je Bericht — Ersparnis 141 € gegenüber 890 €
- ▪ 10 × Guthaben „Standardbericht“ auf Ihrem Konto
- ▪ Guthaben für jeden Datensatz und jedes Berichtsjahr einsetzbar
- ▪ Guthaben verfällt nie und gilt für alle Ihre Betriebsbereiche
Paket auditfertig — 5 Berichte
1.249 €
250 € je Bericht — Ersparnis 246 € gegenüber 1.495 €
- ▪ 5 × Guthaben „Auditfertiges Paket“ auf Ihrem Konto
- ▪ Guthaben für jeden Datensatz und jedes Berichtsjahr einsetzbar
- ▪ Guthaben verfällt nie und gilt für alle Ihre Betriebsbereiche
- ▪ Jedes Guthaben enthält das vollständige Konformitätsdossier
Pakete werden nach der Anmeldung in Ihrer Übersicht gekauft.
Enterprise-Lizenz — ab 4.900 € pro Jahr
Konzerne mit mehreren Betriebsbereichen: unbegrenzte Berichte, REST-API, Betrieb im eigenen Netz.
Zwingender Rechtshinweis — ECHA / SEVESO III / 12. BImSchV / REACH
RECHTSHINWEIS: CHEMPAC INVENTORY SYSTEM bringt die vom Betreiber bereitgestellten Daten in ein standardisiertes Layout für das Verzeichnis gefährlicher Stoffe, zu Informationszwecken und zur internen Dokumentation. Es stellt keine rechtliche, umweltbezogene oder regulatorische Zertifizierung dar und übermittelt nichts in Ihrem Namen. Mengen, CLP-Einstufungen und die Mengenschwellen nach SEVESO III (Richtlinie 2012/18/EU) sind gegen die Leitlinien der ECHA, die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des BImSchG (12. BImSchV, Störfall-Verordnung) zu überprüfen. Für die Vorlage dieses Verzeichnisses bei der zuständigen Landesbehörde — einschließlich der Anzeige nach § 7 Störfall-Verordnung — ist allein der Betreiber verantwortlich.